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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen HighX – Ringo Hollenbach & Paul Eix (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes individuell vereinbart wird. Sie gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen als einen oder mehrere der folgenden Bausteine, je nach individuellem Angebot:

a) Digitale Prozesse & KI: Unterstützung des Kunden bei der Einführung und Nutzung digitaler Systeme und KI-Anwendungen in dessen Geschäftsprozessen, einschließlich Einrichtung und Konfiguration solcher Systeme, Bündelung und Anbindung von Unternehmenswissen und Datenquellen, Einrichtung von Assistenten, Agenten und automatisierten Arbeitsabläufen sowie laufender Administration, Pflege und Weiterentwicklung, nach Maßgabe des § 1a.

b) Werbekampagnen- und Landingpage-Betreuung: Der Anbieter erstellt und betreut für den Kunden Werbekampagnen auf Plattformen wie Google Ads, Meta (Facebook/Instagram) und vergleichbaren Kanälen sowie eine zugehörige Landingpage, einschließlich Kampagnenaufbau, Conversion-Tracking und laufender Optimierung.

c) Managed KI-Mitarbeiter-Service: Einrichtung, Betrieb sowie laufende Wartung und Weiterentwicklung eines individuell auf den Kunden zugeschnittenen KI-Mitarbeiters nach Maßgabe des § 1d.

d) HighX-Kundenmanagementsystem: Bereitstellung eines Zugangs zur Software HighX (Kundenmanagement-System) nach Maßgabe des § 1e.

e) Webseiten-Betrieb & Hosting: Erstellung einer Webseite für den Kunden sowie deren Betrieb (Hosting) in einem vom Anbieter unterhaltenen Account bei einem Webseiten-Plattformanbieter, einschließlich Registrierung und Verwaltung einer Domain für den Kunden, nach Maßgabe des § 1c.

(3) Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss (Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktritt o.ä.) bedürfen der Textform.

(6) Der Anbieter kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens wird bei der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(7) Die Besonderen Bestimmungen der §§ 1a bis 1e gehen den allgemeinen Bestimmungen der §§ 2 bis 9 vor, soweit sie Abweichendes regeln. Sie gelten nur für den jeweils genannten Leistungsbaustein.

§ 1a Besondere Bestimmungen für Digitale Prozesse & KI

(1) Die vom Kunden im Rahmen dieses Leistungsbausteins genutzten Systeme und Plattformen werden vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bezogen; der Kunde ist unmittelbarer Vertragspartner des jeweiligen Anbieters und trägt die Lizenz- und Nutzungskosten selbst. Der Anbieter erhält, verwaltet oder berührt diese Kosten zu keinem Zeitpunkt selbst; die im individuellen Angebot ausgewiesene Vergütung des Anbieters bezieht sich ausschließlich auf dessen eigene Einführungs- und Betreuungsleistung.

(2) Der Anbieter handelt ausschließlich auf Grundlage der ihm vom Kunden eingeräumten administrativen Berechtigungen innerhalb dieser Systeme. Ein eigener Vertrag des Anbieters mit dem jeweiligen Systemanbieter besteht nicht.

(3) Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist für diesen Leistungsbaustein richten sich nach dem individuellen Angebot.

(4) KI-Verordnung. Der Kunde ist Betreiber der von ihm genutzten KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung); der Anbieter unterstützt ihn als Dienstleister bei Einrichtung und Betrieb. Jede Partei erfüllt die Pflichten, die sie nach der KI-Verordnung selbst treffen. Das gilt insbesondere für die Transparenzpflichten nach Art. 50, soweit sie den Anbieter oder den Betreiber eines KI-Systems treffen. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Information der von ihm eingesetzten Personen nach Art. 4 der KI-Verordnung (KI-Kompetenz) in der jeweils geltenden Fassung sowie für die Einhaltung der Betreiberpflichten bei seinem Einsatz der Systeme. Der Anbieter berät hierzu nicht rechtlich.

(5) Ausgeschlossene Einsatzzwecke. Der Kunde setzt die Leistungen dieses Bausteins nicht für Praktiken ein, die nach Art. 5 der KI-Verordnung verboten sind, und nicht für Anwendungen, die nach Anhang III der KI-Verordnung als Hochrisiko-KI-Systeme einzustufen sind (z. B. Bewertung von Bewerbern oder Beschäftigten, Kreditwürdigkeitsprüfung, Zugang zu wesentlichen Leistungen), es sei denn, der Anbieter hat dem vorab in Textform ausdrücklich zugestimmt. Der Anbieter darf entsprechende Leistungen verweigern oder einstellen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde dagegen verstößt.

(6) Prüfung von KI-Ergebnissen. Der Kunde prüft die von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse vor Verwendung, Weitergabe an Dritte oder sonstiger geschäftlicher Nutzung eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit. KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder frei erfundene Informationen ausgeben. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer Verwendung von KI-Ergebnissen ohne diese Prüfung entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

(7) Schulungen. Auf Wunsch des Kunden bietet der Anbieter Schulungen zur Nutzung von KI-Systemen an (z. B. zur Förderung der KI-Kompetenz der Mitarbeiter des Kunden). Schulungen sind nur geschuldet, wenn sie im individuellen Angebot aufgeführt oder gesondert in Textform vereinbart sind. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

(8) Die §§ 1d und 1e finden auf diesen Baustein keine Anwendung.

§ 1b Besondere Bestimmungen für die Werbekampagnen- und Landingpage-Betreuung

(1) Das Werbebudget für Kampagnen im Sinne des § 1 Abs. 2b wird vom Kunden direkt beim jeweiligen Werbe-Plattformbetreiber hinterlegt und abgerechnet. Der Anbieter erhält, verwaltet oder berührt das Werbebudget zu keinem Zeitpunkt selbst; die im individuellen Angebot ausgewiesene Vergütung des Anbieters bezieht sich ausschließlich auf dessen eigene Betreuungsleistung.

(2) Der Anbieter sichert keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Anrufen, Conversions oder eine bestimmte Kapitalrendite) zu. Kennzahlen aus Reporting und Optimierung dienen der Steuerung der Kampagne, nicht als zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 434 BGB.

(3) Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist für diesen Leistungsbaustein richten sich nach dem individuellen Angebot.

§ 1c Besondere Bestimmungen für Webseiten-Betrieb & Hosting

(1) Leistung. Der Anbieter erstellt die Webseite nach den Vorgaben und Inhalten des Kunden im Umfang des individuellen Angebots und betreibt sie nach Veröffentlichung während der Vertragslaufzeit. Die monatliche Hosting-Vergütung umfasst die Bereitstellung der Domain und den technischen Betrieb der Webseite. Nicht umfasst sind inhaltliche Änderungen (insbesondere Texte, Bilder, Kontaktdaten, neue Seiten); diese erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Beauftragung und vergütet nach Aufwand zu den vom Anbieter in Textform mitgeteilten Sätzen. Für diesen Baustein findet § 1a keine Anwendung.

(2) Plattform. Account und Vertrag mit dem Webseiten-Plattformanbieter bestehen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Plattformanbieter. Der Anbieter darf die Plattform wechseln, wenn Funktionsumfang und Datenschutzniveau gewahrt bleiben, und informiert den Kunden vorab.

(3) Domain. Der Anbieter registriert die Domain im eigenen Namen und verwaltet sie während der Vertragslaufzeit. Der Kunde ist berechtigt, die Domain für seine Webseite zu nutzen; der Anbieter nutzt sie nicht für andere Zwecke. Registrierungs- und Verlängerungskosten sind in der Hosting-Vergütung enthalten.

(4) Vergütung und Laufzeit. Abweichend von § 6 Abs. 1 gilt: Die einmalige Vergütung für die Erstellung der Webseite wird nach dem Angebot fällig. Die monatliche Hosting-Vergütung und die Mindestlaufzeit beginnen mit der Veröffentlichung der Webseite, spätestens vier Wochen nachdem die fertige Webseite zur Abnahme bereitsteht.

(5) Abnahme. Der Kunde prüft die bereitgestellte Webseite innerhalb von 14 Tagen und meldet Mängel in Textform. Meldet er keine wesentlichen Mängel, gilt die Webseite als abgenommen; hierauf weist der Anbieter bei Bereitstellung hin.

(6) Nutzungsrechte und Kundeninhalte. Mit vollständiger Zahlung der einmaligen Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Gestaltungen und Texten das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die Webseite ein. Rechte Dritter (insbesondere an Plattform-Vorlagen und -Komponenten, Schriftarten und Stockbildern) bleiben unberührt. Der Kunde steht dafür ein, dass er an den von ihm gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte hat.

(7) Verantwortung für Inhalte. Der Kunde ist Betreiber der Webseite und für deren Inhalte sowie die Rechte Dritter verantwortlich. Erstellt der Anbieter Impressum und Datenschutzerklärung, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen anhand der Angaben des Kunden, jedoch ohne rechtliche Prüfung und ohne Rechtsberatung; die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit verbleibt beim Kunden. Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte darf der Anbieter diese oder die Webseite vorübergehend sperren und informiert den Kunden unverzüglich.

(8) Kontaktformular. Formulareingaben leitet die Webseiten-Plattform automatisiert per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse weiter. Der Kunde ist für deren Richtigkeit und Erreichbarkeit sowie die regelmäßige Kontrolle (auch des Spam-Ordners) verantwortlich. Eine Zustellung wird nicht garantiert; im Übrigen gilt § 5.

(9) Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Der Anbieter bemüht sich um schnellstmögliche Wiederherstellung bei Störungen (§ 1d Abs. 6 lit. a, b und d entsprechend). Ausfälle beim Plattform- oder Domain-Anbieter hat er nicht zu vertreten, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

(10) Vertragsende. Auf Verlangen des Kunden in Textform überträgt der Anbieter bei oder nach Vertragsende, nach Zahlung aller fälligen Beträge, (a) die Domain an den Kunden oder einen von ihm benannten Provider (Inhaber- bzw. Providerwechsel) und (b) die Webseite durch Übertragung des Projekts auf einen vom Kunden geführten Plattform-Account, soweit die Plattform dies zulässt, andernfalls durch Herausgabe der Inhalte (Texte, Bilder, Quelldateien) in gängigem Format. Ein Umzug auf eine andere Plattform wird nicht geschuldet. Die Mitwirkung des Anbieters ist einmalig kostenfrei, Gebühren Dritter trägt der Kunde. Verlangt der Kunde die Übertragung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, darf der Anbieter Domain und Webseite danach löschen bzw. freigeben. § 6 Abs. 3 gilt vorbehaltlich dieses Absatzes.

(11) Datenschutz. Für Leistungen nach diesem Baustein gilt § 7 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Managed Service der Webseiten-Betrieb tritt; die AVV ist vor der Veröffentlichung der Webseite abzuschließen.

§ 1d Besondere Bestimmungen für den Managed KI-Mitarbeiter-Service

(1) Vergütung. Es fällt eine einmalige Setup-Gebühr an, deren Höhe sich nach dem individuellen Angebot richtet. Sie deckt Einrichtung und Erstkonfiguration des KI-Mitarbeiters ab und wird mit Vertragsschluss fällig. Die monatliche Vergütung (Managed-Service-Pauschale) wird monatlich im Voraus fällig, erstmals mit Vertragsschluss, danach jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag (rollierende Abrechnung).

(2) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, den Zugang zum KI-Mitarbeiter zu sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(3) Leistungsumfang. Der Anbieter richtet den KI-Mitarbeiter auf einer dedizierten, für den Kunden reservierten Serverinstanz ein und betreibt diese während der Vertragslaufzeit. Der Managed Service umfasst insbesondere: laufende technische Wartung, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung sowie im Rahmen der vereinbarten Pauschale die Weiterentwicklung/Anpassung.

(4) Updates. Der KI-Mitarbeiter wird regelmäßig mit neuen Versionen der zugrundeliegenden Software aktualisiert. Der Kunde erhält eine neue Version zeitversetzt, nachdem diese zunächst intern beim Anbieter in einer Testphase (Wartungsfenster) auf Stabilität geprüft wurde, nicht automatisch die jeweils aktuellste verfügbare Version. Sicherheitsrelevante Patches derselben Version werden hiervon unabhängig laufend eingespielt.

(5) Anpassungen. Eine über das individuelle Angebot hinausgehende Anpassung an besondere Wünsche des Kunden schuldet der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung.

(6) Support.

a) Der Kunde meldet Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen des KI-Mitarbeiters unverzüglich in Textform.

b) Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften, kritische Störungen – insbesondere einen vollständigen Ausfall des KI-Mitarbeiters – schnellstmöglich zu beheben.

c) Bei sonstigen, nicht kritischen Störungen liegt der Zeitpunkt der Behebung im angemessenen Ermessen des Anbieters unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten.

d) Die Behebung kann sich verzögern, wenn die Ursache in der Risikosphäre des Kunden liegt, der Anbieter sie nicht zu vertreten hat, oder höhere Gewalt vorliegt.

(7) Nutzungskontingent. In der Managed-Service-Pauschale ist ein Kontingent an KI-Modell-Nutzung („Token“) enthalten, dessen Umfang sich aus dem individuellen Angebot ergibt. Ein unbegrenzter („unlimited“) Verbrauch ist nicht geschuldet. Überschreitet der Kunde das vereinbarte Kontingent, ist der Anbieter berechtigt, die Mehrnutzung zu den im Angebot genannten bzw. anschließend in Textform mitgeteilten Zusatzkonditionen gesondert in Rechnung zu stellen. Der Anbieter wird den Kunden bei absehbarer erheblicher Überschreitung nach Möglichkeit vorab informieren.

(8) Sprachmodelle und KI-Inhalte. Der KI-Mitarbeiter nutzt Sprachmodelle Dritter. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf und übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von diesen Modellen generierten Ausgaben. Für die Prüfung der Ausgaben und die Haftung gilt § 1a Abs. 6 entsprechend; dies umfasst auch Schäden aus Eingaben des Kunden oder seiner Mitarbeiter in den KI-Mitarbeiter.

(9) Einsatzbereich und Transparenz (Art. 50 KI-VO). Der KI-Mitarbeiter ist für die Kommunikation mit dem Team des Kunden bestimmt. Soll er darüber hinaus mit Dritten (insbesondere Kunden des Kunden) interagieren, bedarf dies vorheriger Abstimmung in Textform. In diesem Fall stellt der Anbieter die erforderliche Kennzeichnung als KI-System technisch bereit (Art. 50 Abs. 1 KI-VO) und der Kunde deaktiviert oder umgeht diese nicht. Die Pflichten, die den Kunden als Betreiber treffen (z. B. Art. 50 Abs. 3 und 4 KI-VO), erfüllt der Kunde selbst.

(10) Gewährleistung. Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Erbringung des Managed Service, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des KI-Mitarbeiters. Für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Ausgaben besteht keine Gewährleistung; ein Mangel im gewährleistungsrechtlichen Sinne liegt insoweit nicht vor (vgl. Abs. 8).

(11) Schulungen. § 1a Abs. 7 gilt entsprechend.

§ 1e Bereitstellung eines Zugangs zur Software HighX (Kundenmanagement-System)

(1) Diese Regelung gilt ausschließlich, wenn und soweit im individuellen Angebot des Anbieters an den Kunden eine eigene Position für ein Kundenmanagement-System (z. B. „HighX Softwarelizenz“) ausdrücklich aufgeführt ist. Ohne eine solche ausdrückliche Aufführung im individuellen Angebot ist eine derartige Software nicht Vertragsgegenstand.

(2) Der Anbieter handelt insoweit als Unterlizenzgeber der HighLevel Inc., 400 North Saint Paul St., Suite 920, Dallas, Texas 75201, USA (nachfolgend „HighLevel Inc.“) im Rahmen von deren Nutzungsbedingungen (abrufbar unter https://www.gohighlevel.com/terms-of-service). Die Software wird auf Servern der HighLevel Inc. bzw. eines von ihr beauftragten Dienstleisters betrieben. Vertragspartner des Kunden ist insoweit ausschließlich der Anbieter; ein eigener Anspruch des Kunden gegenüber der HighLevel Inc. wird hierdurch nicht begründet.

(3) Der Anbieter richtet dem Kunden hierfür einen Account ein und überlässt diesen während der Vertragslaufzeit zur eigenen Nutzung im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise an Dritte zu unterlizenzieren oder sonst zu überlassen.

(4) Funktionsumfang, Verfügbarkeit und Update-Zyklen richten sich nach den Angaben der HighLevel Inc.; der Anbieter schuldet insoweit keine über die Weitervermittlung hinausgehende Gewähr. Für die vom Kunden über dieses System eingegebenen oder verarbeiteten Daten gilt der Kunde als allein verantwortlich; § 4 dieser AGB gilt entsprechend.

(5) Die Vergütung für diese Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Bezieht der Kunde zugleich den Managed KI-Mitarbeiter-Service, wird sie zusammen mit der Managed-Service-Pauschale abgerechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB entsprechend, insbesondere zu Haftung (§ 5) und Laufzeit/Kündigung (§ 6).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website des Anbieters (high-x.com) sind kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Anbieter erstellt dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail, auch als PDF-Anhang oder über einen Link zu einer Online-Angebotsansicht), das Leistungsumfang und Vergütung ausweist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt, entweder über die im Angebot bereitgestellte Online-Annahmefunktion oder in Textform (z. B. per Antwort-E-Mail).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen.

(2) Höhe und Fälligkeit der Vergütung richten sich nach dem individuellen Angebot, soweit die Besonderen Bestimmungen nichts Abweichendes regeln.

(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung anhand der vom Anbieter gestellten Rechnung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Zugänge und Zugriffsrechte zur Verfügung und benennt einen festen Ansprechpartner.

(2) Der Kunde reagiert auf Rückfragen des Anbieters, die für Fortschritt oder Betrieb notwendig sind, innerhalb angemessener Frist.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters; hierdurch entstehende Mehrkosten kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in letzterem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, Übernahme einer Garantie oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Kunde es unterlassen hat, eigene Daten in angemessenen Intervallen zu sichern, soweit dies in seiner Verantwortung liegt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit in den Besonderen Bestimmungen oder im individuellen Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug ist.

(3) Nach Vertragsende löscht der Anbieter sämtliche verbliebenen Daten des Kunden, auf die er Zugriff hat, unwiederherstellbar innerhalb von 30 Tagen, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Datenverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig wird, schließen die Parteien hierfür eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) in Textform ab. Der Anbieter übersendet dem Kunden die AVV im Anschluss an den Vertragsschluss gem. § 2.

(3) Der Anbieter beginnt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen erst, nachdem die AVV zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen ist.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete oder erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand nach Wahl des Anbieters der Sitz des Anbieters oder der Sitz des Kunden; für Klagen gegen den Anbieter ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.