AGB – HighX

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen HighX – Ringo Hollenbach & Paul Eix (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, insoweit diese nichts anderes vorsehen und zwischen den Parteien keine abweichenden individuellen Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Leistungen mit demselben Kunden des Anbieters, ohne dass der Kunde im Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss. Über Änderungen der AGB wird der Anbieter den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
  2. Zentraler Gegenstand des Angebots des Anbieters ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Überlassung der Software HighX als Cloud-Version (nachfolgend: „Software") über das Internet sowie nach Absprache diesbezügliche Beratungsleistungen (siehe dazu Ziff. II). Darüber hinaus werden vom Anbieter auch Webdesign- (siehe dazu Ziff. III.) Online-Marketing (siehe dazu Ziff. IV) sowie KI- und Automatisierungslösungen als individuelle Dienstleistungen erbracht (siehe dazu Ziff. V.). Ferner sind je nach individueller Absprache weitere Leistungen des Anbieters möglich.
  3. Der Anbieter richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern.
  4. Abweichende Vorschriften des Kunden des Anbieters, wie insbesondere AGB, gelten nicht, wenn der Anbieter diesen nicht schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall mit Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, welche nach Vertragsschluss durch den Kunden gegenüber dem Anbieter abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), sind für ihre Wirksamkeit in Textform abzugeben.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Er wird in diesem Falle den Kunden in Textform unmissverständlich und deutlich darauf hinweisen. Dem Kunden steht nach erfolgter Änderung der AGB eine zweiwöchige Widerspruchsfrist zu. Wird der Widerspruch gegen die Änderung nicht in Text- oder Schriftform innerhalb von zwei Wochen nach der Information durch den Anbieter erhoben, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt.

II. Bereitstellung eines Zugangs zu der Software HighX

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter wird hinsichtlich der Software als Unterlizenzgeber der HighLevel Inc., 400 North Saint Paul St. Suite 920 Dallas, Texas 75201, USA (nachfolgend: HighLevel Inc.) im Rahmen der Terms of Service bzw. Nutzungsbedingungen der HighLevel Inc. (abrufbar unter: https://www.gohighlevel.com/terms-of-service) tätig. Die Software wird auf Servern der HighLevel Inc. und/oder eines von der HighLevel Inc. beauftragten Dienstleisters betrieben. Der Kunde wird neben den vorliegenden AGB im Rahmen der Nutzung der Software auch die Terms of Service der HighLevel Inc. in ihrer jeweils aktuellen Fassung beachten. Die Terms of Service der HighLevel Inc. sind integraler Bestandteil der vorliegenden AGB, ohne dass der Kunde hieraus eigene Rechte gegen die HighLevel Inc. ableiten kann. Vertragspartner des Kunden im Rahmen der Unterlizenzierung der Software ist allein der Anbieter.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Hinweise und Darstellungen auf der Website des Anbieters unter der URL https://high-x.com/ in Bezug auf die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern verkörpern nur eine Bestellaufforderung an die Kunden.
  2. Für den Vertragsschluss über die Bereitstellung der Software muss der Kunde eine verbindliche Bestellung abgeben. Hierzu wählt der Kunde die von ihm gewünschte Leistung auf der Website aus und aktiviert über die dafür ausgewiesene Schaltfläche den Bestellvorgang, welche auf einen Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe") weiterleitet. Weitere Informationen zu Stripe sind unter https://stripe.com/de abrufbar.
  3. Mit der Zahlung via Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss mit dem Anbieter ab, welches der Anbieter mit dem Eingang der Zahlung annimmt. Alternativ können Zahlungen auch per Überweisung getätigt werden. Dies wird im Auftrag geregelt.
  4. Für den Fall, dass individuell auf den Kunden abgestimmte Leistungen Gegenstand eines möglichen Vertragsschlusses sind, wird der Anbieter dem Kunden nach Kontaktaufnahme ein individuelles Vertragsangebot erstellen und in Textform (per E-Mail) übersenden. Der Kunde kann das Angebot in Textform annehmen, wodurch der Vertrag mit den jeweils individuell vereinbarten Leistungen zustande kommt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise netto in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
  2. Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters wird monatlich im Voraus fällig. Die erste Zahlung ist mit Abschluss des Vertrags gem. § 3 Abs. (2)–(4) zu leisten. Jede weitere monatliche Vergütung wird jeweils am Tag des Monats fällig, an dem der Vertrag geschlossen wurde (rollierende Abrechnung).
  3. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe oder, sofern individuell vereinbart, auf anderem Wege.
  4. Verzögert der Kunde die Zahlung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Der Anspruch auf die Vergütung bleibt davon unberührt. Nach Begleichung der Rückstände wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
  5. Die Parteien können im Einzelfall abweichende Zahlungs- oder Abrechnungsmodalitäten vereinbaren.

§ 4a Testzeitraum / Probeabo

  1. Der Anbieter gewährt dem Kunden die Möglichkeit, die Software für sieben (7) Tage kostenlos zu testen („Testzeitraum").
  2. Während des Testzeitraums fallen keine Kosten an.
  3. Der Testzeitraum beginnt mit der Registrierung und Hinterlegung der Zahlungsinformationen durch den Kunden über den Zahlungsdienstleister Stripe oder eine andere vereinbarte Zahlungsmethode.
  4. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Abonnement automatisch in das vereinbarte kostenpflichtige Abonnement überführt, sofern der Kunde nicht vorher kündigt.
  5. Die Kündigung des Testabos bzw. des Abonnements kann der Kunde jederzeit über Stripe ausüben.
  6. Die Bedingungen für das kostenpflichtige Abonnement, einschließlich der Höhe der Vergütung, der Zahlungsintervalle und der Fälligkeit, richten sich nach § 4 dieser AGB.

§ 5 Softwareüberlassung durch den Anbieter

  1. Die Bereitstellung der Software gegenüber dem Kunden erfolgt durch die HighLevel Inc. unter Vermittlung der Leistung durch den Anbieter. Der Anbieter richtet dem Kunden als Unterlizenzgeber der Software einen Unternehmensaccount ein und überlässt diesen dem Kunden während der Vertragslaufzeit zur eigenen Nutzung. Ein eigener Anspruch des Kunden gegenüber der HighLevel Inc. auf Bereitstellung der Software wird nicht begründet. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus den auf der Website des Anbieters und der HighLevel Inc. (https://www.gohighlevel.com/) verfügbaren Angaben.
  2. Die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während Vertragslaufzeit richtet sich nach den Terms of Service der HighLevel Inc. (abrufbar unter: https://www.gohighlevel.com/terms-of-service). Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software.
  3. Die HighLevel Inc. führt laut ihren Terms of Service regelmäßig Updates ihrer Software durch, und manchmal können diese Updates die bisherige Funktionsweise der Plattform beeinträchtigen. Die HighLevel Inc. behält sich das Recht vor, jederzeit Aktualisierungen oder Änderungen an der Plattform vorzunehmen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs durch die HighLevel Inc. zur Verfügung zu stellen.
  4. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes vereinbart. Der Anbieter übermittelt dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss und Einrichtung seines Unternehmensaccounts in elektronischer Form die Zugangsdaten.
  5. Die Software nutzt zur Erbringung bestimmter Funktionen – insbesondere zur automatisierten Erstellung von Texten, Bildern und Videoinhalten – KI-basierte Dienste Dritter. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Qualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der durch diese Systeme generierten Ausgaben.

§ 6 Speicherplatz, Kundendaten, Freistellung

  1. Der Anbieter vermittelt dem Kunden im Rahmen der zwischen dem Anbieter und HighLevel Inc. bestehenden Vereinbarung einen Speicherplatz auf einem Server, auf dem die Software betrieben wird, zur Speicherung seiner Daten, Inhalte und Informationen (im Folgenden: „Daten").
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  3. Der Kunde ist ausschließlich und uneingeschränkt für sämtliche Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Daten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Daten grundsätzlich nicht.
  4. Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern abgelegten Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer Zuwiderhandlung gegen § 6 Abs. 4 den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
  6. Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierüber unverzüglich zu unterrichten. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet wurde.
  7. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern abgelegten Daten. Der Anbieter wird den Kunden auf dessen Verlangen hin bei der Rückforderung seiner Daten von der HighLevel Inc. im angemessenen Umfang unterstützen.

§ 7 Nutzungsumfang und -rechte

HighLevel Inc. ist alleinige und ausschließliche Inhaberin sämtlicher Rechte an der Software. Der Anbieter verfügt über persönliche, nicht abtretbare, widerrufliche und nicht ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrechte für den Zugang und die Nutzung der Software zu dem Zweck, dem Anbieter und seinen Kunden die Plattform zur Verfügung zu stellen. Jede andere Nutzung ohne vorherige Genehmigung von HighLevel Inc. ist strengstens untersagt.

Der Anbieter räumt dem Kunden im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung im Wege einer Unterlizenzierung die beschriebenen Nutzungsrechte an der Software ein mit der Einschränkung, dass der Kunde seinerseits nicht dazu berechtigt ist, die Software an Dritte ohne Zustimmung des Anbieters und/oder der HighLevel Inc. zu unterlizenzieren. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit selbst und/oder durch eigenes Personal über den ihm zur Verfügung gestellten Unternehmensaccount nutzen. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung durch den Anbieter eingeräumten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück.

§ 8 Support und Service-Level / Beratungsleistungen

Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich in Textform gegenüber dem Anbieter zu melden. Der Anbieter wird eingehende Meldungen des Kunden jeweils binnen angemessener Fristen bearbeiten:

Störungen, durch welche die Nutzung der Software unmöglich oder wesentlich beeinträchtigt wird:

  • Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 24 Stunden (Werktags, Wochenende ausgeschlossen). Der Anbieter versucht die Störung innerhalb von 48 Stunden nach Erlangung der Kenntnis zu beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

Störungen, die die Nutzung der Software für den gewöhnlichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen:

  • Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 48 Stunden (Werktags, Wochenende ausgeschlossen). Die Störung wird innerhalb von 72 Stunden nach Erlangung der Kenntnis behoben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

Störungen, welche das ordnungsgemäße Funktionieren der Software nicht beeinträchtigen:

  • Bei unerheblichen Störungen liegt die Reaktions- und die Behebungszeit im billigen Ermessen des Anbieters.

Die vorbezeichneten Fristen verlängern sich entsprechend, wenn dem Anbieter die Störungsbeseitigung nicht möglich ist aus einem in der Risikosphäre des Kunden liegenden Grund, einem vom Anbieter anderweitig nicht zu vertretenden Grund oder höherer Gewalt. Der Anbieter hat insbesondere keine Störungen gegenüber dem Kunden zu vertreten, welche ausschließlich in der Einfluss- und Risikosphäre der HighLevel Inc. liegen.

Die Störungsbeseitigung wird im Rahmen eines 1st Level Support per Fernwartung, freigegebenen Chat oder telefonisch nach Wahl des Anbieters durchgeführt. Der Softwaresupport durch den Anbieter ist vom Kunden nicht gesondert zu vergüten.

Die Parteien können zusätzlich zu dem Support die Erbringung weiterer individueller Beratungsleistungen durch den Anbieter rund um die Nutzung der Software vereinbaren, welche vom Kunden gesondert zu vergüten sind.

§ 9 Pflichten des Kunden bei Nutzung der Software

  1. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  3. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einsetzen.
  4. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass die für die Nutzung der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen gegeben sind.
  5. Der Kunde haftet für die Handlungen oder Unterlassungen von ihm für die Nutzung der Software autorisierten Personen wie für eigenes Verhalten.
  6. Der Kunde wird die nachfolgenden Verhaltensweisen unterlassen, deren Verbot sich aus den Nutzungsbedingungen der HighLevel Inc. (abrufbar unter: https://www.gohighlevel.com/terms-of-service) ergibt:
    • Nutzung der Plattform in einer Weise, die gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung verstößt.
    • Nutzung der Plattform, um jemanden in irgendeiner Weise auszunutzen oder zu schädigen.
    • Nutzung der Plattform zum Senden, Empfangen, Hochladen, Herunterladen, Verwenden oder Wiederverwenden von Material, das nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmt.
    • Nutzung der Plattform zur Übermittlung von ungesetzlichem Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial, einschließlich Spam.
    • Sich für HighLevel, einen HighLevel-Mitarbeiter, einen anderen Benutzer oder eine andere Person auszugeben oder dies zu versuchen.
    • Nutzung der Plattform in einer Art und Weise, die die Plattform deaktivieren, überlasten, beschädigen oder beeinträchtigen könnte.
    • Verwendung von Robotern, Spidern oder anderen automatischen Mitteln für den Zugriff auf die Plattform ohne Genehmigung.
    • Das Einbringen von Viren, Trojanern, Würmern, Logikbomben oder anderem schädlichen Material.
    • Versuche, sich unbefugt Zugang zu Teilen der Plattform oder damit verbundenen Systemen zu verschaffen.
    • Angriffe auf die Plattform durch Denial-of-Service oder ähnliche Methoden.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Software generierten KI-Inhalte – insbesondere Texte, Bilder und Videoinhalte – vor deren Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstiger Nutzung eigenständig und sorgfältig zu prüfen. Diese Prüfpflicht umfasst insbesondere die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit, die Prüfung auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht (u.a. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) sowie die Prüfung auf Verletzung von Rechten Dritter. Die Verantwortung für die Nutzung und Veröffentlichung KI-generierter Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.

§ 10 Gewährleistung

  1. Der Anbieter ist nicht der Entwickler oder Hersteller der Software, sondern hat diese von HighLevel Inc. in Lizenz übernommen. Daher übernimmt der Anbieter im Hinblick auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der Software für einen bestimmten Zweck keine Gewährleistung, insoweit sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt.
  2. Die Software wird „wie von der HighLevel Inc. bereitgestellt" durch den Anbieter gegenüber dem Kunden zugänglich gemacht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte, die in der Software enthalten sind.
  3. Die Bestimmungen des § 8 bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Originalität von Inhalten, die durch KI-basierte Dienste Dritter im Rahmen der Nutzung der Software generiert werden. Ein Mangel der Software im Sinne des Gewährleistungsrechts liegt nicht vor, wenn KI-generierte Inhalte die vorstehenden Eigenschaften nicht erfüllen.

§ 11 Haftung

  1. Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
  3. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und der Höhe nach auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses an den Anbieter gezahlt hat.
  4. Die sich aus Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im Falle der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung oder Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten entstehen, wenn der Kunde seiner Prüfpflicht gemäß § 9 Abs. (7) nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
  6. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern.

§ 12 Laufzeit und Beendigung, Datenlöschung

Solange und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags gem. § 3 Abs. (2) bis (4). Die Laufzeit des Vertrags mit dem Kunden beträgt einen (1) Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen (1) Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird. Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Nach Beendigung des Vertrages wird der Anbieter sämtliche auf den Servern verbleibende Daten des Kunden, auf die der Anbieter Zugriff hat, binnen 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen, soweit für den Anbieter keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

§ 13 Datenverarbeitung

Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle. Der Kunde ist selbst für die nach dem Datenschutzrecht erforderlichen Zustimmungserklärungen der betroffenen Personen und deren personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Software verantwortlich. Falls der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO für den Kunden tätig wird, gelten zusätzlich zu diesen AGB spezifische Regelungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die unter folgendem Link einsehbar sind: https://high-x.com/avv.

III. Erstellung und Wartung von Websites

§ 14 Vertragsschluss / Gegenstand des Vertrages

Die Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von Leistungen zur Erstellung und Wartung von Websites durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren. Der Anbieter wird zunächst ein Konzept für die Website des Kunden entwerfen und dieses mittels Präsentationsmaterialien vorstellen. Sobald der Kunde dem Entwurf zugestimmt hat, wird der Anbieter auf Basis dieses Entwurfs die Website erstellen und im Internet veröffentlichen. Zusätzlich wird der Anbieter die Website bei den führenden Suchmaschinen anmelden.

§ 15 Vergütung und Leistungsablauf

Die Vergütung für die Leistung des Anbieters wird gemäß der technischen Aufgabenstellung bestimmt, die vom Kunden an den Anbieter in Textform übermittelt wird. Aus der übermittelten Aufgabenstellung sollen sich die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Website ergeben, dazu zählen insbesondere:

  • Name der Gesellschaft und/oder des Produkts, auf welches sich die Website bezieht
  • Hauptarten der Tätigkeit des Unternehmens des Kunden; Hauptziele und -aufgaben der Webseite sowie Hauptziele und -aufgaben für das Design der Webseite mit ausführlicher Beschreibung
  • Potenzieller Kundenkreis der Website
  • Gibt es bereits eine fertige Stil- und graphische Lösung, an die man sich im Design der Webseite halten soll?
  • Anforderungen oder Wünsche betreffend die Gestaltung der Website, wie z.B. Verwendung von Firmenlogos, Farbpalette, Bebilderung der Website und Verwendung von Werbeslogans
  • Angaben zu erworbenen oder gewünschten Domains für die Website

Die Zahlung erfolgt wie folgt: Eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten ist innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Sollten während der im Vertrag vorgesehenen Arbeiten an der Website zusätzliche Leistungen erforderlich sein, die nicht in der technischen Aufgabenstellung aufgeführt sind, können diese Leistungen nur aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung und nach Vorauszahlung gemäß der Rechnung des Anbieters erbracht werden.

§ 16 Leistungserbringung

Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Vorauszahlung gemäß § 15 Abs. (2) dieser AGB. Es werden dem Kunden zunächst mindestens eine Designlösung als Entwürfe vorgeschlagen. Für alle weiteren Designvorschläge des Anbieters ist eine zusätzliche Zahlung durch den Kunden gemäß Vereinbarung erforderlich; 2 Korrekturschleifen sind im Preis allerdings immer inbegriffen. Der Anbieter wird die Website innerhalb einer zwischen den Parteien individuell abgestimmten Frist fertigstellen. Nach Abschluss der Arbeiten informiert der Anbieter den Kunden. Der Kunde hat dann 5 Werktage Zeit, um die Website zu genehmigen oder Gründe für eine Ablehnung anzugeben.

Der Anbieter kann die vereinbarten Leistungen vorzeitig erbringen. Lehnt der Kunde eine Einladung zum Besprechungstermin ab oder reagiert nicht innerhalb von 14 Werktagen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Website nach einem der vorgestellten Entwürfe zu erstellen oder den Vertrag zu kündigen. Die geleistete Vorauszahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet und die Erstellungskosten der Website werden vollumfänglich fällig.

Der Anbieter wird keine weiteren vereinbarten Leistungen erbringen, wenn der Kunde die zur Website-Erstellung erforderlichen Daten nicht innerhalb der dafür bestimmten Frist bereitstellt. Im Falle dessen erfolgt keine Rückerstattung der Vorauszahlung. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für das vom Kunden gelieferte Material. Die Beschaffung des Domainnamens ist nicht Bestandteil der Leistungen des Anbieters.

§ 17 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat, sofern nicht anders mit dem Anbieter vereinbart, die Verpflichtung, innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss alle erforderlichen Daten (Texte, Bilder, Grafiken usw.) für die Erstellung der Website bereitzustellen.

§ 18 Rechtegarantie des Kunden / Freistellung / Sperrung der Website

Der Kunde sichert zu, dass sämtliches von ihm geliefertes Material – insbesondere Fotos, Texte und Kartenausschnitte – frei von Rechten Dritter ist. Sollte ein Dritter gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend machen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde wird in diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen. In den Fällen gem. § 18 Abs. (1) und (2) behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne dass dadurch der Anspruch auf Vergütung entfällt.

§ 19 Rechteeinräumung

Der Anbieter räumt dem Kunden mit der Ablieferung der jeweiligen Leistungen unter der Voraussetzung des vollständigen Ausgleichs sämtlicher Zahlungsforderungen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie an Dritte frei übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Leistungsergebnisse für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten. Der Kunde wird den Anbieter im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

§ 20 Support und Service-Level

HighX wird Supportleistungen für Kunden stets auf dem neuesten Stand der bewährten Technik erbringen. Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Website unverzüglich in Textform gegenüber dem Anbieter zu melden. Der Anbieter wird eingehende Meldungen des Kunden jeweils binnen angemessener Fristen bearbeiten:

Störungen, durch welche die Nutzung der Website unmöglich oder wesentlich beeinträchtigt wird:

  • Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 24 Stunden (nur Werktags, Wochenenden werden nicht berücksichtigt). Der Anbieter versucht die Störung innerhalb von 48 Stunden nach Erlangung der Kenntnis zu beheben.

Störungen, die die Nutzung der Website für den gewöhnlichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen:

  • Die Reaktionszeit des Anbieters beträgt 48 Stunden (nur Werktags, Wochenenden werden nicht berücksichtigt). Der Anbieter versucht, die Störung innerhalb von 72 Stunden nach Erlangung der Kenntnis zu beheben.

Störungen, welche das ordnungsgemäße Funktionieren der Website nicht beeinträchtigen:

  • Bei unerheblichen Störungen liegt die Reaktions- und die Behebungszeit im billigen Ermessen des Anbieters.

Der Websitesupport durch den Anbieter ist von dem Kunden entsprechend der individuellen Vereinbarung zu vergüten.

§ 21 Gewährleistung

Der Anbieter stellt sicher, dass die entwickelte Website den vertraglichen Anforderungen entspricht und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen.

Der Anbieter erfüllt die Gewährleistungspflicht durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines fehlerfreien Programmstandes. Sollte ein gemeldeter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB in Anspruch nehmen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der endgültigen Abnahme der Website.

§ 22 Wartung

Die Parteien können für die Zeit nach Ablieferung der Webseite optional die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen durch den Anbieter vereinbaren. Diese Art von Vereinbarungen wird ausschließlich nach individueller Absprache getroffen.

Die Wartungsverträge umfassen die Behebung von Funktionsstörungen sowie die gelegentliche Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer aktuellen Version.

Die Wartungsleistungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich technische Aktualisierungen der Webseite und keine inhaltlichen Anpassungen. Insbesondere obliegt es nicht dem Anbieter, das Impressum oder die Datenschutzerklärung zu aktualisieren.

§ 23 Haftung

Für die Haftung im Rahmen der Leistungserbringung gem. Ziff. III dieser AGB gilt § 11 entsprechend.

§ 24 Laufzeit und Beendigung

Solange und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags gem. § 14 Abs. (1). Der Vertrag endet nach der Abnahme der Leistungen und nach der Vollendung der gegenseitigen Abrechnung. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wartungsverträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats beendet werden.

IV. Online-Marketing

§ 25 Vertragsschluss / Gegenstand des Vertrages

Die Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von Online-Marketing-Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren. Der Anbieter bietet dem Kunden Marketing-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Website-Vermarktung, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing und Content-Marketing, entsprechend den spezifischen Absprachen an.

§ 26 Vergütung und Leistungsablauf

Die Entgelte für die Leistungen des Anbieters richten sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus § 27 nicht erfüllen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 27 Mitwirkungspflichten des Kunden

Wenn der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, muss er sicherstellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzen. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte eigenständig rechtlich zu prüfen. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle für die Auftragserfüllung bereitgestellten Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt sind.

Der Kunde wird den Anbieter im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte und/oder Behörden von allen geltend gemachten Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen und die Verteidigung übernehmen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen bei der Projektumsetzung, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen.

§ 28 Rechteeinräumung / Einwilligung für Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden gewährt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Bewerbung der eigenen Leistungen (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

§ 29 Abnahme

Wenn Werkleistungen den Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags bilden, kann der Anbieter eine Abnahme in Text- oder Schriftform verlangen. Die Abnahmefrist gemäß § 640 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt zwei Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht aufgrund eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

§ 30 Gewährleistung

Ein unerheblicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche. Der Anbieter hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und andere Forderungen beträgt ein (1) Jahr; diese verkürzte Frist gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit entstehen.

§ 31 Haftung

Für die Haftung im Rahmen der Leistungserbringung gem. Ziff. IV dieser AGB gilt § 11 entsprechend.

V. Weitere Leistungen

§ 32 Vertragsschluss / Gegenstand des Vertrages

Die Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von weiteren Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.

Der Anbieter bietet dem Kunden im Einzelfall nach individueller Absprache weitere Leistungen an, insbesondere KI- und Automatisierungslösungen, Prozessoptimierungen sowie sonstige Software-Dienstleistungen. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung vom Anbieter festgelegt.

§ 33 Weitere Regelungen

Die Regelungen der §§ 26 bis 31 gelten im Rahmen der Erbringung der Leistungen entsprechend.

VI. Vertraulichkeit / Schlussbestimmungen

§ 34 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Vertragspartners, vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche von den Parteien schriftlich, textlich oder mündlich bezeichnet werden oder offensichtlich als solche erkennbar sind, geheim halten und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Partei dritten Personen nicht zugänglich machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des jeweiligen Vertrags hinaus.

§ 35 Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten nach Wahl des Anbieters der Ort am Sitz des Anbieters oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen der Ort am Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand. Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.