Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen HighX – Ringo Hollenbach & Paul Eix (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes individuell vereinbart wird. Sie gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
(2) Zentraler Gegenstand des Angebots des Anbieters ist die Einrichtung, der Betrieb sowie die laufende Wartung und Weiterentwicklung eines individuell auf den Kunden zugeschnittenen KI-Mitarbeiters (Managed Service, siehe § 4 ff.) sowie nach Absprache weitere individuelle Beratungs- und Automatisierungsleistungen.
(3) Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss (Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktritt o.ä.) bedürfen der Textform.
(6) Der Anbieter kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens wird bei der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website des Anbieters (high-x.com) sind kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Anbieter erstellt dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform (E-Mail), das Leistungsumfang, Setup-Gebühr und monatliche Vergütung ausweist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen.
(2) Es fällt eine einmalige Setup-Gebühr an, deren Höhe sich nach dem individuellen Angebot richtet. Sie deckt Einrichtung und Erstkonfiguration des KI-Mitarbeiters ab und wird mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die monatliche Vergütung (Managed-Service-Pauschale) wird monatlich im Voraus fällig, erstmals mit Vertragsschluss, danach jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag (rollierende Abrechnung).
(4) Zahlung erfolgt über Stripe oder, sofern vereinbart, per Überweisung.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, den Zugang zum KI-Mitarbeiter zu sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Leistungsumfang Managed Service
(1) Der Anbieter richtet den KI-Mitarbeiter auf einer dedizierten, für den Kunden reservierten Serverinstanz ein und betreibt diese während der Vertragslaufzeit.
(2) Der Managed Service umfasst insbesondere: laufende technische Wartung, Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung sowie im Rahmen der vereinbarten Pauschale die Weiterentwicklung/Anpassung.
(3) Eine über das individuelle Angebot hinausgehende Anpassung an besondere Wünsche des Kunden schuldet der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung.
§ 4a Support
(1) Der Kunde meldet Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen des KI-Mitarbeiters unverzüglich in Textform.
(2) Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften, kritische Störungen – insbesondere einen vollständigen Ausfall des KI-Mitarbeiters – schnellstmöglich zu beheben.
(3) Bei sonstigen, nicht kritischen Störungen liegt der Zeitpunkt der Behebung im angemessenen Ermessen des Anbieters unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten.
(4) Die Behebung kann sich verzögern, wenn die Ursache in der Risikosphäre des Kunden liegt, der Anbieter sie nicht zu vertreten hat, oder höhere Gewalt vorliegt.
§ 5 Nutzungskontingent (KI-Modell-Nutzung)
(1) In der Managed-Service-Pauschale ist ein Kontingent an KI-Modell-Nutzung ("Token") enthalten, dessen Umfang sich aus dem individuellen Angebot ergibt. Ein unbegrenzter ("unlimited") Verbrauch ist nicht geschuldet.
(2) Überschreitet der Kunde das vereinbarte Kontingent, ist der Anbieter berechtigt, die Mehrnutzung zu den im Angebot genannten bzw. anschließend in Textform mitgeteilten Zusatzkonditionen gesondert in Rechnung zu stellen. Der Anbieter wird den Kunden bei absehbarer erheblicher Überschreitung nach Möglichkeit vorab informieren.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Zugänge und Zugriffsrechte zur Verfügung und benennt einen festen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde reagiert auf Rückfragen des Anbieters, die für Fortschritt oder Betrieb notwendig sind, innerhalb angemessener Frist.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters; hierdurch entstehende Mehrkosten kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.
§ 7 Nutzung des KI-Mitarbeiters, Haftungsbegrenzung KI-Inhalte
(1) Der KI-Mitarbeiter nutzt Sprachmodelle Dritter. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf und übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von diesen Modellen generierten Ausgaben.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Sprachmodelle systembedingt fehlerhafte, unvollständige oder frei erfundene ("halluzinierte") Informationen ausgeben können. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vom KI-Mitarbeiter generierten Inhalte vor Verwendung, Weitergabe an Dritte oder sonstiger geschäftlicher Nutzung eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus Eingaben des Kunden oder seiner Endnutzer in den KI-Mitarbeiter oder aus einer Verwendung von KI-Ausgaben ohne die in Abs. (2) genannte Prüfung entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(4) Transparenzpflichten nach der EU-KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO): Setzt der Kunde den KI-Mitarbeiter zur direkten Interaktion mit seinen eigenen Kunden oder sonstigen natürlichen Personen ein, obliegt es dem Kunden als Betreiber dieses Einsatzes, diese Personen darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür auf Wunsch eine technische Kennzeichnungsmöglichkeit zur Verfügung; die rechtliche Verantwortung für deren Aktivierung und für die Einhaltung sonstiger Pflichten der KI-VO gegenüber den eigenen Endnutzern liegt beim Kunden.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Erbringung des Managed Service, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des KI-Mitarbeiters.
(2) Für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Ausgaben besteht keine Gewährleistung; ein Mangel im gewährleistungsrechtlichen Sinne liegt insoweit nicht vor (vgl. § 7).
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in letzterem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, Übernahme einer Garantie oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Kunde es unterlassen hat, eigene Daten in angemessenen Intervallen zu sichern, soweit dies in seiner Verantwortung liegt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug ist.
(3) Nach Vertragsende löscht der Anbieter sämtliche verbliebenen Daten des Kunden, auf die er Zugriff hat, unwiederherstellbar innerhalb von 30 Tagen, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Datenverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen des Managed Service als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig wird, schließen die Parteien hierfür eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) in Textform ab. Der Anbieter übersendet dem Kunden die AVV im Anschluss an den Vertragsschluss gem. § 2.
(3) Der Anbieter beginnt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen des Managed Service erst, nachdem die AVV zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen ist.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete oder erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand nach Wahl des Anbieters der Sitz des Anbieters oder der Sitz des Kunden; für Klagen gegen den Anbieter ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.